Familienrecht

Innerhalb des Bereichs Familienrecht liegt der Fokus insbesondere auf Ehescheidungen, die eng mit folgenden Aspekten verbunden sind:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
  • Versorgungs- und Zugewinnausgleich
  • Regelungen hinsichtlich der ehelichen Wohnung (so genannte Folgesachen)
  • Feststellungen der Vaterschaft oder Anfechtungen der Vaterschaft

 

Mit Wirkung zum 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Nachstehend sollen skizzenartig die wesentlichen Änderungen des neuen Unterhaltsrechtes dargestellt werden. Der Grund der Änderung des Unterhaltsrechts basiert auf den Veränderungen innerhalb der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Unterhaltsrecht drei zentrale Ziele, namentlich die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und der Vereinfachung der bislang geltend Rechts. Lesen Sie mehr dazu…

Das neue Unterhaltsrecht: