Häufige Fragen

Wann gehen Sie zum Anwalt?
Es ist nie zu spät, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie in jedem Verfahrensstadium unterstützen.

Allerdings ist es in einigen Rechtsgebieten sinnvoll, sich von Beginn anwaltlich beraten bzw. sich vertreten zu lassen, z.B. im Strafrecht.

Rufen Sie mich unter Tel: 03494 / 69 99 231 an oder schreiben Sie zu jeder Zeit eine E-Mail unter Kontakt.

Zugang zur Rechtsberatung für Bedürftige durch Amtsgerichte
Gemäß § 1 BerHG wird Bürgern, die über ein geringes Einkommen verfügen, zur Wahrnehmung ihrer Rechte,
sofern dies nicht ein gerichtliches Verfahren betrifft, auf Antrag, Beratungshilfe gewährt.
Dies erfolgt, wenn die sogenannten Bedürftigen die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, aufzubringen.

Insbesondere im Rahmen von sogenannten Hartz IV-Verfahren, Erstattungsbescheide usw.,
versuchen die Amtsgerichte, die bedürftigen Rechtssuchenden auf karitative Beratungs- stellen zu verweisen.
Dies ist unzulässig. Lesen Sie mehr… 

Müssen Sie aussagen?
Eine Aussage vor der Polizei oder anderen Behörden ist keine Pflicht.
Es bedarf sorgfältiger Überlegungen, ob eine Aussage eher sinnvoll oder eher schädlich ist.
Was bedeutet Akteneinsicht? Wer erhält sie?
Eine erfolgreiche Verfahrensführung ist nur auf der Grundlage von AKTENEINSICHT möglich.
Grundsätzlich gilt es in jedem Verfahren, eine Strategie zu entwickeln.
Hierfür muss Akteneinsicht genommen werden.
Nur über einen Rechtsanwalt erhalten sie komplette Akteneinsicht.
Gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme?
Ja.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe geben bedürftigen Bürgern die Möglichkeit, ihre Rechte und Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit.

Diese Fragen bilden nur eine unvollständige Übersicht. Bitte zögern Sie nicht, mich und mein Team in der Rechtsanwaltskanzlei Trautwein, anzusprechen und informieren Sie sich bitte über Strategie, Verfahrensablauf und Kosten in einem Erstgespräch.