< zurück zu Sozialrecht

Bescheide nach dem SGB II (Hartz IV)

Nachfolgend einige Beispiele, in denen ich Sie zeitnah unterstützen kann:

  • Ihr Antrag auf ALG II wurde abgelehnt oder nicht bearbeitet?
  • Sie bekommen kein Geld trotz Bescheid?
  • Sie haben Leistungen beantragt, die ihnen zustehen, aber nicht bewilligt werden?
  • Sie bekommen zu wenig Geld trotz Bescheid?
  • Aufgrund einer Sanktion wurde ihnen Geld gekürzt?
  • Sie erhalten kein Geld, weil sie angeblich einer Mitwirkungsaufforderung nicht nachgekommen sind?
  • Ihr Widerspruch ist seit drei Monaten nicht beantwortet?
  • Sie führen eine Wohngemeinschaft, werden aber als Bedarfsgemeinschaft behandelt?

 

Diese Fragen bilden nur eine unvollständige Übersicht. Bitte zögern Sie nicht, mich und mein Team in der Rechtsanwaltskanzlei Trautwein, anzusprechen und informieren sie sich bitte über Strategie, Verfahrensablauf und Kosten in einem Erstgespräch.