Strafrecht und Jugendstrafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Jugendliche und Erwachsene individuell in allen Bereichen des materiellen Strafrechts und des Prozessrechts, z.B. bei

 

  • Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge
  • Verkehrsdelikten
  • Sachbeschädigung
  • Diebstahl
  • Sexualdelikten
  • Raub
  • Totschlag
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Ich werde sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger tätig.

Das Strafrecht ist ein sensibles Rechtsgebiet. Der außergewöhnlichen Lebenssituation von Untersuchungsgefangenen werde ich flexibel und professionell gerecht, auch indem ich umgehend in der Haftanstalt zur Sachverhaltserörterung und zur Besprechung der Rechtsstrategie zugegen bin.

Im Strafrecht ist die Vertretung der Opfer einer Straftat im Rahmen der Nebenklage möglich. Dadurch kann auf den Prozessverlauf Einfluss genommen und bereits hier Entschädigungsansprüche (Schmerzensgeld) im Rahmen des so genannten Adhäsionsverfahrens geltend gemacht werden. Dies hat den Vorteil, dass ein zusätzliches zivilrechtliches Verfahren nicht notwendig ist.


Immer wieder kommen Mandantinnen und Mandanten in die Kanzlei, bitten um Hilfe und teilen mit, dass sie im Auto mit dem Mobiltelefon in der Hand „erwischt“ worden sind, als sie zum Beispiel eine Kurznachricht gelesen, auf die Uhr im Handy geschaut oder die Kalenderfunktion des Mobiltelefons genutzt haben. Obwohl sie nicht telefonierten, haben sie einen Bußgeldbescheid über 40 EUR, sowie einen Punkt in Flensburg erhalten. In einigen dieser Fälle kann dem Betroffenen geholfen werden, rechtzeitiges Handeln jedoch vorausgesetzt. Lesen Sie mehr dazu…

Wie weit reicht das „Handy-Verbot“?