Allgemeines Zivilrecht

Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es wird auch als allgemeines Privatrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet. Hierunter fallen:

  • Forderungsangelegenheiten
  • Miet- und Pachtverträge
  • Kaufverträge
  • Schadensersatzansprüche

Innerhalb des Vertragsrechts übernehme ich ebenso die Erarbeitung rechtssicherer und interessengerechter Verträge. Dabei wird auf größte Sorgfalt Wert gelegt, um meinen Mandanten und Mandantinnen spätere rechtliche Streitigkeiten sowie viel Geld und Aufwand zu ersparen.