Veröffentlichungen

Familienrecht

Mit Wirkung zum 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Nachstehend sollen skizzenartig die wesentlichen änderungen des neuen Unterhaltsrechtes dargestellt werden. Der Grund der änderung des Unterhaltsrechts basiert auf den Veränderungen innerhalb der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Unterhaltsrecht drei zentrale Ziele, namentlich die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und der Vereinfachung der bislang geltend Rechts. Lesen Sie mehr dazu…

Das neue Unterhaltsrecht:

Strafrecht

Immer wieder kommen Mandanten in die Kanzlei, bitten um Hilfe und teilen mit, dass sie im Auto mit dem Mobiltelefon in der Hand „erwischt“ worden sind, als sie zum Beispiel eine Kurznachricht gelesen, auf die Uhr im Handy geschaut oder die Kalenderfunktion des Mobiltelefons genutzt haben. Obwohl sie nicht telefonierten, haben sie einen Bußgeldbescheid über 40 EUR, sowie einen Punkt in Flensburg erhalten. In einigen dieser Fälle kann dem Betroffenen geholfen werden, rechtzeitiges Handeln jedoch vorausgesetzt. Lesen Sie mehr dazu…

Wie weit reicht das „Handy-Verbot“?